Organisatorische Hinweise

Schulferien NSH Bildungszentrum Basel

Die Ferien gelten als Bestandteil des Schuljahres und können nicht vom Schulgeld in Abzug gebracht werden. Die detaillierten Feriendaten erhalten Sie im Sekretariat oder bei Ihrem Beratungsgespräch.

Lektion / Semester

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Die Dauer der einzelnen Semester kann wegen Feiertagen leicht variieren. Die genauen Daten der Schulferien ergeben sich aus Semesterstart und Semesterende der entsprechenden Abteilung.

Obligatorische Versicherungen

Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 475.- jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt oder direkt an die Lehranstalt zu entrichten. Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge von maximal 5 % der Beiträge.

Erwerbstätige Studierende müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs Beiträge bezahlen.

Studierende müssen keine Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten:

  • wenn sie mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausgleichskasse nachweisen, dass von ihrem Erwerbseinkommen oder ihren Erwerbsausfallentschädigungen im betreffenden Jahr bereits Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 475.- entrichtet wurden;
  • wenn sie sich nur zum Zweck des Studiums in der Schweiz aufhalten und
    hier keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben;
  • wenn die Ehefrau oder der Ehemann in der schweizerischen AHV, IV und EO versichert, im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von CHF 950.- (doppelter Mindestbeitrag) bezahlt hat.
     

Bezahlen mit WIR

Im NSH Bildungszentrum Basel können WIR-Guthaben für Bildungsangebote im Grundsatz wie folgt zur Zahlung verwendet werden: Bis CHF 2000.-, aber nicht mehr als 30 % des Rechnungsbetrages.

Auskünfte und Informationen

Die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft. Ein Verzeichnis aller Ausgleichskassen befindet sich auf den letzten Seiten jedes Telefonbuchs oder hier.

Stipendien

Basel-Stadt
Amt für Ausbildungsbeiträge
Holbeinstrasse 50
Postfach
4001 Basel
Tel. 061 201 31 81
Internet-Link
ausbildungsbeitraege(at)bs(dot)ch

Basel-Land
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Kanton Basellandschaft
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Ausbildungsbeiträge
Hauptstrasse 28
4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99
Internet-Link
stipendien(at)bl(dot)ch

Aargau
Zentralstelle für Ausbildungsförderung
Kasernenstrasse 21
5000 Aarau
Tel. 062 835 22 70 
Internet-Link
stipendien(at)ag(dot)ch

Solothurn
Kantonales Departement für Bildung und Kultur
Stipendienabteilung
Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
4509 Solothurn
Telefon 032 627 29 71
Internet-Link
stipendien(at)dbk.so(dot)ch

Stiftungen

Auskunft erteilt das Beratungsteam vom NSH Bildungszentrum Basel.

Darlehen

Zinslose Darlehen gewähren die zuständigen Stipendienämter, zinsgünstige Studiendarlehen gewähren diverse Banken.